15.01.2017

Angriffskriege werden nicht sanktionierbar gemacht

Zum 1. Januar 2017 trat ein Gesetz in Kraft, nach dem der Angriffskrieg strafrechtlich sanktioniert werden soll (Bundesgesetzblatt 3150 (link is external)). Artikel 80 StGB wird aufgehoben, dafür wird im Völkerstrafgesetzbuch ein neuer § 13 eingefügt, der in Anlehnung des in Kampala 2010 geänderten Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit dem Titel „Verbrechen der Aggression“  überschrieben ist. Auf den ersten Blick denkt man: endlich mal ein Fortschritt. Auf den zweiten Blick erkennt man allerdings, dass es eigentlich um eine umfassende Straffreistellung von Regierenden und Soldaten geht, die einen Angriffskrieg auslösen oder sich daran beteiligen. Die schon engen IStGH-Vorgaben werden noch enger ausgelegt, was mit den Vorgaben des Grundgesetzes und seines Friedensgebotes nicht vereinbar ist. Übrig bleibt rein symbolisches Strafrecht, dessen Anwendung nie vollzogen werden wird.
Erstens: Das Gesetz schließt sämtliche Kriegshandlungen aus, die nicht „offenkundig“ völkerrechtswidrig sind („Schwellenklausel“) ...
Zweitens: Das Gesetz schließt die Verantwortlichkeit von Soldaten für ihre Beteiligung an völkerrechtswidrigen Kriegseinsätzen aus ...
Drittens: Das Gesetz verwirft das Weltrechtsprinzip, indem es die Verantwortung der Bundesregierung auf Fälle begrenzt, die einen Bezug zur Bundesrepublik haben: die Täter müssen Deutsche sein oder es muss eine Bedrohung der Bundesrepublik durch die Tathandlung ausgelöst werden ...
die Neuregelungen der Strafbarkeitsbestimmungen von kriegerischen Aggressionshandlungen widersprechen dem Grundgesetz sowohl hinsichtlich seiner Präambel, „dem Frieden der Welt zu dienen“, als auch direkt dem Artikel 26 Grundgesetz. Die Summe der Einschränkungen, denen die neue gesetzliche Regelung unterliegt, bedeutet, dass überhaupt keine Anklagen wegen des Aggressionsverbrechens mehr denkbar sind. Die Hürden einer Strafverfolgung werden so hoch gesetzt, dass zumal von einem regierungsweisungsgebundenen (Gewaltenteilung!?) Generalbundesanwalt endgültig keine einzige Anklage mehr erwartbar ist ...
Jedenfalls können deutsche Angriffskrieger nun wieder in Ruhe schlafen.
Quelle und die ausführliche Stellungnahme des grundrechtekomitee e.V.: www.grundrechtekomitee.de/node/831